Anton Lanckoroński maturierte am Wiener Schottengymnasium und diente anschließend von 1912 bis 1917 als Leutnant im k. u. k. Heer. Nach dem Ersten Weltkrieg und der Wiedererrichtung des polnischen Staates 1918 nahm er die polnische Staatsbürgerschaft an. Neben der Verwaltung des in Polen gelegenen Gutsbesitzes betreute Lanckoroński das sich seit 1933 in seinem und dem Eigentum seiner Halbschwestern Karolina und Adelajda befindliche Palais in Wien 3, Jacquingasse 16–18, das ihr Vater Karl Lanckoroński 1894/95 zur Unterbringung von dessen Kunstsammlung errichten lassen hatte. 1939 umfasste die Sammlung 3.600 Objekte, darunter Gemälde, Tapisserien, Antiken, Plastiken, Kunstgewerbe und eine Bibliothek. Nach dem Überfall des nationalsozialistischen Deutschen Reichs auf Polen galt Anton Lanckoroński als Staatsfeind. Die Geheime Staatspolizei beschlagnahmte am 19. September 1939 auf der Grundlage der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Österreich vom 18. November 1938 seinen Grundbesitz und die Kunstsammlung. Lanckoroński hielt sich zu diesem Zeitpunkt auf Gut Rozdół in Polen auf, welches aufgrund des Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffspakts an die Sowjetunion fiel. In der Folge floh er über Rumänien in die Schweiz. Die beschlagnahmte Kunstsammlung verblieb im Palais in der Jacquingasse und stand seit 13. November 1939 unter treuhändiger Verwaltung des Staatskommissars für Erziehung, Kultus und Volksbildung Friedrich Plattner, der diese unter Aufsicht der Zentralstelle für Denkmalschutz stellte. Im Juni 1939 hatte die Zentralstelle zwölf Gemälde der Sammlung auf die Reichsliste national wertvoller Kunstwerke gesetzt, darunter Werke von Arnold Böcklin, Josef Anton Koch, August Pettenkofen, Anselm Feuerbach, Hans Thoma, Jan van Goyen u. a., und am 14. September 1939 in Schloss Immendorf bergen lassen. Für die Gemälde der italienischen Künstler hatte Lanckoroński noch Ende August 1939 eine Ausfuhrgenehmigung erhalten. Nach Erlass der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 setzte Hermann Göring seitens der Haupttreuhandstelle Ost in Berlin, dem nunmehrigen Institut für Denkmalpflege im September 1940 einen kommissarischen Verwalter vor, der die Sammlung Lanckoroński schätzen und veräußern sollte. Die am 3. Oktober 1942 erlassene Verordnung über die Ausdehnung des Führervorbehaltes auf das Generalgouvernement Polen verhinderte letztendlich die Verwertung der Sammlung. Im August 1943 begann die im Auftrag von Posses Nachfolger Hermann Voss und vom Institut für Denkmalpflege durchgeführte Bergung. Die Sammlung wurde anfänglich im Augustinerkeller und in der Bodenkreditanstalt in Wien, später in Schloss Steyersberg und Thürnthal und schließlich im Bergwerk Altaussee untergebracht.
Im Februar 1947 hob das Bundesministerium für Inneres die Beschlagnahme auf, im Juni 1947 gab das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung die inzwischen aus dem Münchener Central Collecting Point und Salzburg nach Wien in Depots des nunmehrigen Bundesdenkmalamtes (BDA) verbrachten Kunstgüter zur Ausfolgung frei. Im Keller des 1944 ausgebombten Palais waren nur die Plastiken gelagert. Die Gemälde ließ Lanckoroński in das Schloss von Karoline von Waldburg-Zeil nach Hohenems verbringen. Ab März 1948 fanden Ausfuhrverhandlungen statt, das BDA gab die Familienbilder und Möbel der Sammlung bereits im April 1948 frei. Für die Gemälde, Handzeichnungen und Bildwerke, denen Ernst Buschbeck, Kustos der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Museums (KHM), eine "außergewöhnliche Bedeutung für den österreichischen Kunstbesitz" attestierte, nahmen die Ausfuhrverhandlungen weitere Jahre in Anspruch. Ein Brand, der am 28. März 1950 in Schloss Hohenems ausbrach, zerstörte schließlich die in Österreich verbliebene Sammlung weitgehend. 1951 führten erneute Ausfuhrverhandlungen zu einer Widmung des Gemäldes von Dosso Dossi, Jupiter, Merkur und Tugend sowie von fünf antiken Objekten an die Republik Österreich für das KHM, in deren Folge Buschbeck 1951 die Aufhebung der Ausfuhrsperre befürwortete, da der inzwischen staatenlos gewordene Lanckoroński keinen Wohnsitz mehr in Österreich hatte. Nach Anton Lanckorońskis Tod am 8. Februar 1965 dauerte die Ausfuhr der Objekte noch bis ins Jahr 1973. In dem Jahr schenkte Karolina Lanckorońska der Österreichischen Galerie Kunstwerke von Carl von Blaas, Wilhelm Gösser und Karl Sterrer. Die bedeutendsten Kunstwerke der zurückgestellten, aber stark dezimierten Sammlung vermachte Lanckorońska 1994 polnischen Kulturinstitutionen, andere veräußerte sie, um die Finanzierung von Projekten der 1967 gegründeten Stiftung Lanckoroński zu sichern. 1999 empfahl der Kunstrückgabebeirat die Rückgabe jener Objekte, die als ausfuhrbedingte Widmungen in den Bestand des KHM gelangt waren.