Bundesdenkmalamt

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weitere Bezeichnungen: k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale (1850–1873), k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale (1873–1911), k. k. Zentralkommission für Denkmalpflege (1911–1918), deutschösterreichisches Staatsdenkmalamt (1918–1920), Bundesdenkmalamt (1920–1934), Zentralstelle für Denkmalschutz im Bundesministerium für Unterricht (1934–1938), Zentralstelle für Denkmalschutz im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (1938/39–1940), Institut für Denkmalpflege (1940–1945), Staatsdenkmalamt (1945–März 1946), Bundesdenkmalamt (ab März 1946)

Schlagwörter

1853 fand die konstituierende Sitzung der Ende 1850 als beratendes Gremium gegründeten k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale statt, das zuerst dem k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten und ab 1859 dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht unterstellt war. Carl Freiherr Czoernig von Czernhausen stand der Central-Commission bis 1865 vor, gefolgt von Josef Alexander Freiherr von Helfert, der die Präsidentschaft bis 1910 ausüben sollte. Eine Reorganisation und die Umbenennung in k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale erfolgte 1873. Ihre Tätigkeit beschränkte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich auf die konservatorische Beratung zur Erhaltung von historisch wertvollen Objekten, die wissenschaftliche Erforschung der Denkmale in den Kronländern und der Publikation der Ergebnisse in den Reihenwerken wie den Mitteilungen und den Jahrbüchern der k. k. Zentralkommission. 1907 erschien der erste Band der Österreichischen Kunsttopographie. Nach dem Tod Helferts stand die Zentralkommission von 1910 bis 1914 unter dem Protektorat des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand. 1911 folgte eine Änderung des Statuts und die Umbenennung in k. k. Zentralkommission für Denkmalpflege. Innerhalb der Institution entstand das Staatsdenkmalamt, dem u. a. das neu errichtete kunsthistorische Institut unter der Leitung Max Dvořaks zugeordnet wurde, dessen Aufgaben heute von der Abteilung Inventarisation und Denkmalforschung des Bundesdenkmalamts ausgeübt werden.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zerfall der Monarchie sollte das Gesetz vom 5. Dezember 1918 über das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung die massive Abwanderung von Kunst- und Kulturbesitz ins Ausland eindämmen. Die Regelung erwies sich schon bald als unzureichend. Erst die gesetzlich festgelegte Beteiligung des nunmehrigen deutschösterreichischen Staatsdenkmalamts an der Vermögensabgabe- und Wohnungsanforderungsgesetzgebung ab 1919 ermöglichten den behördlichen Einblick auch in private Kunstsammlungen in Österreich. Denn im Rahmen der neuen Gesetze konnten sich SammlerInnen von monetären Abgaben und Wohnraumdezimierungen befreien lassen, wenn sie ihre Sammlung einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich machten. Hierfür war es allerdings notwendig, dass diese vorab dem Staatsdenkmalamt Verzeichnisse ihrer Sammlungen zur Verfügung stellten und diesem die Möglichkeit zur Besichtigung im Rahmen sogenannter Wohnungsbeschaue boten. Dadurch sollte es der Denkmalbehörde in weiterer Folge gelingen, den vorhandenen privaten Kunst- und Kulturbesitz zu überblicken und so die Basis für ein bis 1938 ständig anwachsendes, zentralisiertes Wissen zu schaffen. Die am 1. Oktober 1920 erlassene Bundesverfassung erhob den Denkmalschutz zur Bundessache, das Staatsdenkmalamt wurde in weiterer Folge zum Bundesdenkmalamt umbenannt. Die Novellierung des Ausfuhrverbotsgesetzes im Jänner 1923 ermöglichte es der Denkmalbehörde, Kunst- und Kulturgüter unter staatliche Aufsicht zu stellen. Nach Jahrzente langen Bemühungen um eine gesetzliche Regelung des Denkmalschutzes trat im September 1923 auch das Denkmalschutzgesetz in Kraft. Es umfasste neben Kunst- und Kulturgütern, Gruppen und Sammlungen, die aufgrund ihres geschichtlichen, künstlerischen oder kulturellen Zusammenhangs ein einheitliches Ganzes bilden und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse lag. Ab 1924 erfolgten Unterschutzstellungen. 1931 lag ein erstes zentral verwaltetes Denkmalverzeichnis vor, in das schon mehrere bewegliche Denkmale, wie z. B. der Beethovenfries, die Czernin'sche Gemäldegalerie und Teile der Sammlung Stefan Auspitz aufgenommen worden waren. Im selben Jahr wurde Fortunat Schubert-Soldern, der seit 1913 Vorstand und ab 1928 Präsident des Bundesdenkmalamts gewesen war, von Leodegar Petrin abgelöst. In dessen Amtsperiode fielen neben einschneidenden Einsparungen und der damit verbundenen Reduzierung denkmalpflegerischer Maßnahmen auch die Veröffentlichung einer neuen wissenschaftlichen Publikationsreihe, des österreichischen Dehios. Mit dem Bundesgesetz vom 25. Mai 1934 erfolgte die Auflösung des Bundesdenkmalamts als selbständige Behörde. Seine Agenden gingen als nunmehrige Zentralstelle für Denkmalschutz auf das Bundesministerium für Unterricht über.

Nach dem "Anschluss" erfuhr die Zentralstelle eine finanzielle und personelle Aufstockung. Dem im September 1938 pensionierten Leodegar Petrin folgte Herbert Seiberl als kommissarischer Leiter der Abteilung für geschichtliche Kulturdenkmale, Kurt Willvonseder als Leiter der vor- und frühgeschichtlichen Abteilung. Mit dem Umzug vom Palais Starhemberg am Minoritenplatz in das Salesianerinnenkloster am Rennweg 8 wurde die Zentralstelle um eine Restaurierwerkstätte und ein Fotolabor erweitert. Die diskriminierenden NS-Gesetze zwangen Verfolgte das Land zu verlassen. In die Überprüfung ihres Umzugsguts durch die Bezirkshauptmannschaften fiel die Anmeldung von wertvollen Kunst- und Kulturgegenständen bei der Zentralstelle für Denkmalschutz. MitarbeiterInnen bearbeiteten bis Ende 1938 mehr als 9.500 Ansuchen um Ausfuhrbewilligung und führten in etwa gleich viele Beschaue durch. Bis Ende 1941 waren es mehr als 17.500 Ansuchen. In ca. 900 Fällen sperrte die Zentralstelle Objekte oder hielt sie zurück. Auch zahlreiche "Sicherungsmaßnahmen" erfolgten auf Antrag der Denkmalbehörde. Die in § 4a des Ausfuhrverbotsgesetzes von 1923 subsumierten Maßnahmen wie beispielsweise die "Sicherung" von Gegenständen gegen die Ausfuhr trugen dazu bei, die durch die NS-Gesetzgebung legalisierte Entziehung von Kunst- und Kulturgut umzusetzen. Der Wiener Magistrat bzw. verschiedene Bezirkshauptmannschaften übergaben u. a. die Sammlungen Oscar Bondy, Hermann Eissler, Otto Pick, Nathan Eidinger in die Verwaltung der Zentralstelle. Verwahrt wurden die Objekte vor Ort oder im Depot der Zentralstelle, der Orangerie beim Unteren Belvedere. Teile früher Sicherstellungen befanden sich auch im Zentraldepot der beschlagnahmten Kunstgegenstände in der Neuen Burg. Im Juli 1940 entschied Friedrich Plattner, Staatskommissar für Erziehung, Kultus und Volksbildung, auch die rund 6.000 beschlagnahmten und im Zentraldepot in der Neuen Burg gelagerten Kulturgüter unter die Verwaltung der Zentralstelle zu stellen. Nachdem der "Sonderbeauftragte" Hans Posse seine Auswahl für das geplante Kunstmuseum in Linz getroffen hatte, kamen die Restbestände aus den Beschlagnahmen und den Sicherstellungen, die später aufgrund der NS-Gesetzgebung dem Deutschen Reich verfielen, als "Führerzuteilungen" in die Museen Wiens und in die der Gaue. Noch vor den Verteilungsmaßnahmen hatte das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten die ihm zugeordnete Zentralstelle für Denkmalschutz mit dem Schutz der ortsfesten Denkmale und des beweglichen privaten und kirchlichen Besitzes betraut. 1940 erfolgte die Auflösung der Zentralstelle für Denkmalschutz und die Einrichtung des Instituts für Denkmalpflege als zentrales technisch-wissenschaftliches, direkt dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in Berlin unterstelltes Institut, dem Herbert Seiberl vorstand. Die Gaukonservatorate wurden den Reichsstatthaltereien angegliedert. Koordiniert von der Zentralstelle für Bergungsmaßnahmen im Generalreferat für Kunstförderung, Staatstheater, Museen und Volksbildung organisierten die MitarbeiterInnen des Instituts für Denkmalpflege gemeinsam mit Beauftragten der Museen und Bibliotheken Transporte von Kunst- und Kulturobjekten in mehr als 200 Bergungsorte in Niederdonau und in Wien. Ab August 1943 gingen Bergungstransporte der Denkmalbehörde von Wien aus in das Salzbergwerk Altaussee, vorerst mit Objekten aus kirchlichem Besitz und aus dem Museum in Wiener Neustadt. Ab Oktober 1943 wurden sukzessive Kunst- und Kulturgegenstände aus den sichergestellten und beschlagnahmten Sammlungen den Transporten angehängt und ab 1944 trafen die Umbergungen aus dem Depot im Stift Kremsmünster und aus dem "Altreich" wie z. B. aus dem "Führerbau" in München ein. Die Verwaltung der Einlagerungen erfolgte vor Ort. Zeitgleich fanden in Wien Maßnahmen zum Schutz der kulturhistorisch bedeutenden Bauwerke und Denkmäler sowie deren fotografische und illustratorische Dokumentation statt.

Nach Kriegsende und der Wiedererrichtung des Staatsdenkmalamts gemäß den Bestimmungen des Behörden-Überleitungsgesetzes wurden rückwirkend mit 27. April 1945 vorerst zehn Bedienstete als "Illegale", darunter Herbert Seiberl, Kurt Willvonseder, Walter Frodl und Waltraude Oberwalder, entlassen und zwei vom Dienst enthoben. 35 MitarbeiterInnen galten als "unbelastet", acht als "minderbelastet". 1947 stufte die Landeshauptmannschaft Kärnten Walter Frodl als "minderbelastet" ein, sodass er 1948 in den Dienst des nunmehrigen Bundesdenkmalamts (BDA) übernommen werden konnte. Drei Restauratoren, darunter Emmerich Bergthold, und ein Architekt wurden trotz politischer Belastung angesichts ihrer fachlichen Unentbehrlichkeit im Dienst belassen. Der Leiter der Prähistorischen Abteilung des Naturhistorischen Museums Karl Krenn führte vorübergehend das Staatsdenkmalamt, ihm folgte im August 1945 Alphons Quiqueran-Beaujeux. Im Juli 1946 übernahm Otto Demus die Leitung des BDA. Er sah es u. a. als seine Aufgabe, die verstreuten Kunstgegenstände wieder nach Österreich zurückzubringen und ihren rechtmäßigen EigentümerInnen zurückzustellen, sowie die wichtigsten Werte auf dem Kompensationsweg, durch Ankauf oder Tausch in öffentliche Sammlungen zu bringen. Neben den Erhebungen der Kriegsschäden, der notwendigen Sicherung und dem Wiederaufbau der durch Luftangriffe beschädigten Gebäude und Denkmäler organisierte die Denkmalbehörde nach Kriegsende in Zusammenarbeit mit den alliierten Militärbehörden die Rückführung des Bergungsgutes. Erst nach Freigabe der Bestände durch die Besatzungsmächte konnten die Kulturgüter mit nachweislich österreichischer Provenienz in die Wiener Depots des Denkmalamts verbracht werden. Bestände, die unmittelbar nach Kriegsende mit den amerikanischen Transporten vom Salzberg in Altaussee in den Central Collecting Point (CCP) nach München gingen, wurden ab 1948 in das vom Bundesdenkmalamt verwaltete Depot Salzburg Residenz überführt. Maßgeblich war die Denkmalbehörde an der Umsetzung der sieben bis 1949 erlassenen Rückstellungsgesetze beteiligt, indem es u. a. die treuhändige Verwaltung, Verwahrung und Ausfolgung der Kulturgüter übernahm. Die Bestimmungen des Ausfuhrverbotsgesetzes führten zu zahlreichen erzwungenen Widmungen an österreichische Museen, denn erst im Gegenzug für diese Schenkungen erteilte das BDA den EigentümerInnen die Ausfuhrerlaubnis für den Rest der restituierten Objekte. 1952 gelangte der sogenannte Münchner Restbestand, der von den US-Forces Österreich zugeordnet worden war, vom CCP München über Salzburg in die Depots der Denkmalbehörde in Wien. Mit dem Volksgerichtsurteil im Vermögensverfallsprozess Adolf Hitlers vom September 1952 gingen die zum Bestand des geplanten Linzer Kunstmuseums zuordenbaren Objekte österreichischer Provenienz in das Vermögen der Republik Österreich über. Das BDA übernahm deren treuhänderische Verwahrung bis zu ihrer Restitution bzw. bis zu ihrer Zuweisung an die Bundesmuseen im Jahr 1963. Sukzessive löste die Denkmalbehörde die innerstädtischen Depots auf. Objekte, deren ehemalige EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden konnten, Objekte aus ehemaligen NS-Dienststellen und Kommandanturen der Besatzungsmächte und Restbestände aus dem Salzbergwerk Altaussee und anderen Depots in den Bundesländern wurden 1966 in den Gewahrsam des BDA übergeben, inventarisiert und in die Kartause Mauerbach in Niederösterreich verbracht. Dort verblieben die über 8.400 als "erblos" geltenden Objekte, von wenigen Rückgaben nach den zwei Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetzen 1969 und 1985 abgesehen, bis zur Übernahme des Bestandes durch den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden im Jahr 1995.

Seit 1998 befindet sich das Büro der Kommission für Provenienzforschung heute Teil des Referats IV/B/4/b Kunstrückgabe und Gedenkkultur des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Sport und öffentlicher Dienst in den Räumlichkeiten des Bundesdenkmalamts. Das Büro unterstützt die ProvenienzforscherInnen in den verschiedenen Sammlungen, wirkt an der Erstellung von Dossiers mit und betreut auch das öffentlich zugängliche Archiv des BDA mit seinen für die Forschung relevanten Restitutions- und Ausfuhrmaterialien.

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Publikationen zur Person / Institution

Theodor Brückler, Zur Geschichte der österreichischen Denkmalpflege. Die Ära Helfert, Teil 1: 1863 bis 1891 (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 25/1), Wien-Köln-Weimar 2020.
Theodor Brückler, Thronfolger Franz Ferdinand als Denkmalpfleger. Die "Kunstakten" der Militärkanzlei im Österreichischen Staatsarchiv (Kriegsarchiv), (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 20), Wien-Köln-Weimar 2009.
Theodor Brückler, Die Österreichische Denkmalpflege 1945–1947. "Resurrectio" oder "Reanimatio"?, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 58 (2004), 390–443.
Theodor Brückler, Zum Problem der Restitution von Kunstschätzen nach 1945, in: Unsere Heimat 2 (1999), 89–99.
Theodor Brückler, Kunstwerke zwischen Kunstraub und Kunstbergung: 1938–1945, in: Theodor Brückler (Hg.), Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich 1938 bis heute (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 19), Wien-Köln-Weimar 1999,
Theodor Brückler, Entstehung und Wirkung des österreichischen Ausfuhrverbotsgesetzes 1918–1923, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 48 (1994), 1–18.
Theodor Brückler, Vom Konsilium zum Imperium. Die Vorgeschichte der österreichischen Denkmalschutzgesetzgebung, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 45 (1991), 160–173.
Theodor Brückler, "Verländerung" der österreichischen Denkmalpflege in der NS-Zeit und die Gründung des Instituts für Denkmalpflege 1940, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 44 (1990), 184–194.
Alexandra Caruso/Anneliese Schallmeiner, Das Bundesdenkmalamt und der Bestand der sogenannten "1960er Zuweisungen", in: Olivia Kaiser/Christina Köstner/Markus Stumpf (Hg.), Treuhänderische Übernahme und Verwahrung. International und interdisziplinär betrachtet (= Bibliothek im Kontext 3), Göttingen 2018, 99–114, URL: library.oapen.org/handle/20.500.12657/29569 (29.9.2021).
Martha Fingernagel, Zur Geschichte der österreichischen Denkmalpflege. Die Ära Helfert, Teil 2: 1892 bis 1910 (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 25/2), Wien-Köln-Weimar 2019.
Walter Frodl, Idee und Verwirklichung. Das Werden der staatlichen Denkmalpflege in Österreich (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 13), Wien–Köln–Weimar 1988.
Eva Frodl-Kraft, Gefährdetes Erbe. Österreichs Denkmalschutz und Denkmalpflege 1918–1945 im Prisma der Zeitgeschichte (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 16), Wien-Köln-Weimar 1997.
Kurt Haslinger, Mauerbach und der lange Weg bis zur Auktion: 1969–1996, in: Theodor Brückler (Hg.), Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich 1938 bis heute (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 19), Wien-Köln-Weimar 1999, 39–52.
Gerhard Sailer, Rückbringung und Rückgabe: 1945–1966, in: Theodor Brückler (Hg.), Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich 1938 bis heute (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 19), Wien-Köln-Weimar 1999, 31–38.
Anneliese Schallmeiner, Inventarisierungsansätze 1918/1919 und einige Vorläufer in der österreichischen Denkmalpflege bis 1923, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 73 (2019), 106–117.
Anneliese Schallmeiner, Die Denkmalbehörde, das Wohnungsanforderungsgesetz (StGBl. 223/1919 vom 12.1.1919) und das Vermögensabgabegesetz (StGBl. 371/1920 vom 21.7.1920) im Hinblick auf die Sicherstellungen von Kunstsammlungen in Wien während der NS-Zeit. Unveröffentlichte Abschlussarbeit Zertifikatskurs Forum Kunstrecht Wien 2016.
Anneliese Schallmeiner, Die modernen Nibelungen "salzen" ihre Schätze ein. Altaussee als Bergungsort des Instituts für Denkmalpflege, in: Pia Schölnberger/Sabine Loitfellner (Hg.), Bergung von Kulturgut im Nationalsozialismus. Mythen – Hintergründe – Auswirkungen (= Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung 6), Wien-Köln-Weimar 2015, 103–128, URL: doi.org/10.7767/9783205201564-007.
Fortunat Schubert-Soldern, Die Denkmalpflege Österreichs bis zur Systemzeit, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege (1938),119–123.
Leonhard Weidinger, The Mauerbach Stock – Where Did the So-Called Ownerless Objects Come From?, in: Olivia Kaiser/Christina Köstner/Markus Stumpf (Hg.), Treuhänderische Übernahme und Verwahrung. International und interdisziplinär betrachtet (= Bibliothek im Kontext 3), Göttingen 2018, 71–84, URL: library.oapen.org/handle/20.500.12657/29569 (29.9.2021).

Publikationen der Person / Institution

Bundesdenkmalamt (Hg.), Dehio – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Fokus Denkmal, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Fundberichte aus Österreich, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Österreichische Denkmaltopographie, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Österreichische Kunsttopographie, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege (ÖZKD), Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, Reihe.
Bundesdenkmalamt (Hg.), Wiederhergestellt, Reihe.
Österreichische Akademie der Wissenschaften (Hg.), Corpus Vitrearum Medii Aevi, Reihe.

 

Archivalien

BDA-Archiv, Bundesdenkmalamt allgemein; Restitutionsmaterialien, Ausfuhrmaterialien, Personalakten, NS-Materialien.
OeStA/AdR, 15B1, Denkmalamt.
Wiener Stadt- und Landesarchiv, VEAV, Bundesdenkmalamt.