Caroline Reitlinger studierte ab 1916 sieben Semester an der medizinischen Fakultät der Universität Wien. Im Juli 1919 heiratete sie Edwin Czeczowiczka, Ingenieur und Mitinhaber der Ersten galizischen mechanischen Baumwollweberei in Andrychów in Polen. Edwin Czeczowiczka war Sammler von Handzeichnungen und seit längerer Zeit mit dem Kunsthändler Gustav Nebehay bekannt. Anfang der 1920er-Jahre erweiterte das Ehepaar die Sammlung auf über 150 Handzeichnungen des 15. bis 19. Jahrhunderts, darunter Blätter von Jan van Eyck, Lucas Cranach d. Ä., Raffaello Sanzio, Urs Graf d. Ä., Peter Brueghel d. Ä., Jan van Goyen, Rembrandt Harmensz van Rijn und Albert Cuyp. Aufgrund der fallenden Konjunktur der späten 1920er-Jahre geriet Edwin Czeczowiczka in Zahlungsnot, das Ehepaar beschloss einen Teil der Sammlung zu veräußern. Am 12. Mai 1930 gelangten gleichzeitig 164 Handzeichnungen bei C. G. Boerner und Paul Graupe in Leipzig sowie 24 Buchminiaturen, 7 Gemälde, 16 Plastiken, 6 italienische Medaillen und 17 kunstgewerbliche Arbeiten bei Hermann Ball & Paul Graupe in Berlin zur Versteigerung – beinahe alle Positionen sollten verkauft werden. Caroline Czeczowiczka war es jedoch gelungen, zwei gotische aquarellierte Buchminiaturen aus der Auktion durch Gustav Nebehay zurück zu erwerben.
1938, noch bevor der Wiener Magistrat mit Bescheid vom 29. Oktober 22 der etwa 70 Kunstwerke umfassenden Sammlung in der Wohnung des Ehepaares in Wien 1, Uraniastraße 2 wegen der Gefahr der Verbringung ins Ausland "sicherstellte", hatte die aufgrund ihrer jüdischen Herkunft verfolgte polnische Staatsbürgerin Caroline Czeczowiczka die Flucht ergriffen. Vorübergehend hielt sie sich mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern in Andrychów auf. Von dort aus versuchte sie im November 1938 die Aufhebung der "Sicherstellung" zu erwirken. Der Wiener Magistrat gab am 4. Juli 1939 elf Werke von geringem Wert frei und die Zentralstelle für Denkmalschutz bewilligte deren Ausfuhr, die jedoch erst 1947 erfolgen sollte. Die restlichen elf "sichergestellten" Objekte, wie die auf der Reichsliste national wertvoller Kunstwerke erfassten Kunstblätter von Ludwig Richter und Moriz von Schwind sowie die Heiratsurkunde Wolfgang Amadeus Mozarts, verblieben in Wien und sollten den öffentlichen Sammlungen zum Kauf angeboten werden. Mit dem Verkauf betraute Caroline Czeczowiczka Christian M. Nebehay. Ungeachtet des seit 18. Juni 1938 geltenden "Führervorbehaltes", mit dem sich Adolf Hitler den Zugriff auf entzogene Kunstsammlungen sicherte, veräußerte Nebehay im Oktober 1939 zwei Richter-Blätter sowie eines von Schwind an die Albertina. Ein weiteres Blatt von Schwind erwarb 1940 Hans Posse für das Kunstmuseum Linz und im Februar 1940 verkaufte Nebehay mit Bewilligung des Staatskommissars für Erziehung, Kultus und Volksbildung Friedrich Plattner die Heiratsurkunde Mozarts an die Nationalbibliothek. Schließlich beschlagnahmte die Gestapo nach Erlass der Verordnung über die Behandlung von Vermögen Angehöriger des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 die seit 1938 bei der Spedition Fall in Wien 1, Makartgasse, eingelagerten etwa 50 Kunstobjekte, Möbel, Teppiche, Silberobjekte, alte Bücher sowie Textilien und veräußerte diese über die Vugesta, die Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo, im Dorotheum.
1945, unmittelbar nach Kriegsende, wandte sich Theodore C. Cheston, im Namen seiner in London ansässigen Mutter Caroline Czeczowiczka an den Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Wiens Alfred Stix mit der Bitte um Nachforschung zur verstreuten Sammlung. Im November 1947 erhielt Caroline Czeczowiczka gegen Rückzahlung des Kaufpreises die drei Blätter aus der Albertina zurück. Die Rückstellung der salzburgischen Miniaturen, die die Albertina im Sommer 1948 von der Galerie Neumann am Kohlmarkt in Wien 1 ertauscht hatte, verweigerte deren nunmehriger Direktor Otto Benesch jedoch mit dem Argument eines bona fide-Erwerbs. Im Verlauf der 1950er-Jahre prozessierte Caroline Czeczowiczka deshalb erfolglos gegen die Republik Österreich, erhielt aber im Jänner 1959 aus dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst in Wien zwei chinesische Grabfiguren zurück. Noch 1989 vertrat der Präsident des Bundesdenkmalamtes Gerhard Seiler den Standpunkt, die Miniaturen seien gutgläubig erworben worden. Erst nach Verabschiedung des österreichischen Kunstrückgabegesetzes kam es 1999 zur Rückgabe der Salzburger Buchminiaturen sowie einer Zeichnung aus der Albertina an die ErbInnen nach Caroline Czeczowiczka.