Nehammer, Karoline

Karoline (Lilly) Nehammer

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/node/16251.9.1888 Wien – 27.5.1974 Seebenstein

née Karoline Prinz

Karoline (Lilly) Nehammer, née Prinz, zählte zu den wichtigsten Figuren der Kunsthandelsszene im nationalsozialistischen Wien. Ihre Geschäftstätigkeit war eng mit jener von zwei weiteren Händlerpersönlichkeiten verknüpft: ihrem Bruder Rudolf Prinz sowie ihrem Geschäftspartner Oskar Hamel. Auch ihre Schwester Rosa Golwig war als Kunsthändlerin tätig. Nach dem Tod ihres Ehemannes (Heinrich Nehammer) 1927 hatte Karoline Nehammer 1928 dessen Geschäft übernommen – einen Handel mit Antiquitäten in Wien 1, Bellariastraße 6. 1931 verlegte sie den Standort an ihre Wohnadresse, nach Wien 8, Piaristengasse 11. Nachdem die Industrie- und Handelskammer festgestellt hatte, dass der Geschäftsbetrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinausging, erfolgte 1943 die Eintragung in das Handelsregister mit dem Firmenzusatz "Alte Kunst". 1942 kaufte Karoline Nehammer gemeinsam mit Oskar Hamel die Burg Seebenstein im Pittental bei Wiener Neustadt vom damals regierenden Fürsten Franz Josef II. von und zu Liechtenstein um 115.000 Reichsmark. Der Großteil der Kaufsumme soll den Angaben der Erwerbenden zufolge in Form von Kunstgegenständen bezahlt worden sein. Das Schloss wurde, wie Nehammer und Hamel später in ihrem Volksgerichtsverfahren betonten, zu einem Treffpunkt der damaligen Prominenz des Wiener Kunst- und Kulturbetriebes, unter anderem verkehrten dort Richard Ernst, der Direktor des Staatlichen Kunstgewerbemuseums, und Herbert Seiberl, der während der NS-Zeit die Denkmalbehörde leitete. 1943 verlagerten Hamel und Nehammer aus Luftschutzgründen einen Großteil ihrer Warenbestände auf die Burg und mauerten sie dort vielfach ein. Einen anderen Teil transferierten sie gemäß eigenen Aussagen gemeinsam mit Rudolf Prinz nach Ernstbrunn im Weinviertel.

Auf Anstoß des Staatsamts für Inneres, Dienststelle für Vermögenssicherung, wurde nach Kriegsende ein gemeinsames Volksgerichtsverfahren gegen Karoline Nehammer, Rudolf Prinz und Oskar Hamel eingeleitet, und zwar wegen missbräuchlicher Bereicherung (§ 6 des Kriegsverbrechergesetzes). Die Dienststelle für Vermögenssicherung im Staatsamt für Inneres warf Nehammer im Vorlagebericht für die Staatsanwaltschaft vor, dass sie während der NS-Zeit Kunstgegenstände verfolgter Jüdinnen und Juden zu Schleuderpreisen an sich gebracht und dann weiterverkauft und auf diese Weise ihr Vermögen erheblich vergrößert habe. Das im Herbst 1945 eingerichtete Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung sprach von exorbitanten Spannen zwischen Ein- und Verkaufspreisen. Etliche der früheren Gäste Nehammers und Hamels auf der Burg Seebenstein traten als EntlastungszeugInnen auf. Das Verfahren gegen Nehammer, Hamel und Prinz wurde 1946 eingestellt. Eine wichtige Rolle spielte dabei ein Gutachten von Hermann Reuther, der zwischen 1924 und 1936 Direktor der Wiener Städtischen Sammlungen gewesen war. Während der NS-Zeit, als er als Experte für die Kunstabteilung des Dorotheums fungiert hatte, war er ebenfalls den Einladungen nach Seebenstein gefolgt. 1967 legte Nehammer ihren Gewerbeschein zurück und liquidierte ihre Firma. Die Löschung im Handelsregister erfolgte 1968. Die Provenienzforschung in den Museen sieht sich bei Erwerbungen von Karoline Nehammer mit dem Problem konfrontiert, dass keine Angaben zu den VoreigentümerInnen vorliegen.

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Publikationen zur Person / Institution

Gabriele Anderl, "Am Wiener Platz". Schlaglichter auf die Rolle des Wiener Kunsthandels während der NS-Zeit, in: Gabriele Anderl/Alexandra Caruso (Hg.), NS-Kunstraub in Österreich und die Folgen, Innsbruck-Wien-Bozen 2005, 171–211.

Archivalien

BDA-Archiv, Restitutionsmaterialien, K. 42, PM Nehammer-Prinz, Lilli (Oskar Hamel).

GISA Servicestelle, Magistratsabteilung 63 der Stadt Wien, Firmenblatt und Generalkatasterblatt Karoline Nehammer.

WStLA, Volksgericht, A1, Vg Vr 2351/45, Oskar Hamel, Karoline Nehammer und Rudolf Prinz.
WStLA, Handelsgericht Wien, A 47, Registerakten, HRA 11619, Karoline Nehammer "Alte Kunst".