Nach der Matura am ersten deutschen k. k. Gymnasium in Brünn 1899 kam Franz Friedrich Grünbaum nach Wien, um Rechtswissenschaften zu studieren. Er legte jedoch nur eines von drei Rigorosen ab und schlug stattdessen eine Laufbahn als Schauspieler, Librettist und Kabarettist ein. Seit er 1906 als Stehgreifsprecher im Café Griensteidl aufgefallen war, trat er in der Folge auf verschiedenen Bühnen in Wien und Berlin auf und entwickelte sich zu einem der populärsten und erfolgreichsten Kabarettisten seiner Zeit. Bereits bei seinen Anfängen auf der Bühne machte Grünbaum mit seiner Schlagfertigkeit gegenüber antisemitischen Angriffen von sich reden. 1919 heiratete Grünbaum, der nach dem Ende der Monarchie die österreichische Staatsbürgerschaft annahm, Elisabeth Herzl, genannt Lilly (geb. 28. April 1898). Es war seine dritte Ehe, die wie die anderen beiden kinderlos bleiben sollte. Das Ehepaar Grünbaum wohnte ab 1922 in Wien 1, Krugerstraße 5/III/11, ab 1926 in Wien 4, Rechte Wienzeile 29/III/11. Bereits in den "Anschluss"-Tagen geriet Grünbaum ins Visier der nationalsozialistischen Machthaber, gegen die er in den Jahren zuvor wiederholt satirisch Stellung bezogen hatte. Nach einem letzten Auftritt gemeinsam mit Karl Farkas am 10. März 1938 im Kabarett "Simpl" durften sie dieses tags darauf nicht mehr betreten. Am Abend desselben Tages versuchten Fritz und Lilly Grünbaum gemeinsam mit Hermann Leopoldi per Bahn in die ČSR zu fliehen. Da kurz zuvor jedoch der tschechoslowakische Ministerrat unter Präsident Edvard Beneš die Weisung ausgegeben hatte, die Grenze für Flüchtlinge zu sperren, wurden sie wieder nach Wien zurückgeschickt. Obwohl Lilly Grünbaums Bruder Maximilian Herzl (1878–1946), der in Antwerpen lebte, eine belgische Aufenthaltsbewilligung für seine Schwester und deren Mann erwirkte, vermochten sie das Land nicht zu verlassen, da Fritz Grünbaum im Mai 1938 verhaftet und im Polizeigefängnis an der Rossauer Lände, anschließend in einer zum Gefängnis umfunktionierten Schule in der Karajangasse festgehalten wurde, u. a. gemeinsam mit dem späteren österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky. Nachdem im Völkischen Beobachter triumphiert worden war: "Den Grünbaum haben wir!", wurde er am 24. Mai 1938 in das Konzentrationslager Dachau abtransportiert. Bereits auf der Fahrt dorthin war er massiven Gewalteinwirkungen ausgesetzt. Am 23. September 1938 wurde Grünbaum nach Buchenwald überstellt, wo er u. a. mit Fritz Löhner-Beda und Robert Danneberg in Block 17 untergebracht war. Max Herzl, der in der Zwischenzeit seinen Schwestern Anna Reis (1882–1948) und Mathilde Lukacs samt Ehemännern zur Flucht nach Belgien verholfen hatte, bemühte sich weiterhin um Einreisevisa für Fritz und Lilly Grünbaum; der Akt dürfte jedoch mit Kriegsbeginn geschlossen worden sein. Fritz Grünbaums Rücktransport nach Dachau erfolgte am 4. Oktober 1940. Nachdem er einen Suizidversuch überlebt hatte, starb er dort kurz darauf, am 14. Jänner 1941. Die Bemühungen seiner Frau, aber auch jene des Publizisten Willy Schlamm und des Schriftstellers Friedrich Torberg um seine Freilassung waren fruchtlos geblieben. Lilly Grünbaum wurde vermutlich Anfang Oktober 1942 gemeinsam mit ihrer Freundin Elsa Klauber, mit der sie nach Fritz Grünbaums KZ-Einweisung zusammengelebt hatte, in Maly Trostinec ermordet.
Fritz Grünbaum, dessen Vater eine Kunsthandlung in Brünn geführt hatte, besaß eine ansehnliche Kunstsammlung, enthaltend einige hundert Werke – Handzeichnungen, Radierungen, Kupferstiche, Buchminiaturen etc. –, die heute nur teilweise exakt identifiziert werden können. Einige Erwerbungen im Wiener Künstlerhaus, darunter Werke von Käthe Kollwitz und Albin Egger-Lienz, sind für die frühen 1920er-Jahre nachvollziehbar. Ihr Verbleib ist ebenso ungeklärt wie jener der in der Zeitschrift Die Bühne 1925 abgebildeten Zeichnungen von Edgar Degas, Jozef Israëls und Adolf Menzel oder auch Max Oppenheimers Ölgemälde Bläserquintett, das Grünbaum ebenfalls besessen hatte. Er war des Weiteren ein Sammler von Werken Egon Schieles, die er auch für Ausstellungen zur Verfügung stellte, wie für jene der Wiener Galerie Würthle 1925/26 oder die vom Hagenbund gemeinsam mit der Neuen Galerie veranstalteten Gedächtnisausstellung zum zehnten Todestag des Künstlers 1928. Grünbaums Sammlung wurde 1936 in dem von Marcell Klang herausgegebenen Nachschlagewerk Die geistige Elite Österreichs erwähnt: "Der Künstler besitzt eine interessante und wertvolle Sammlung von Graphiken, speziell eine umfangreiche Sammlung von Zeichnungen und Aquarellen von Egon Schiele und Zeichnungen der französischen Impressionisten." Die Sammlung war u. a. auch dem Juristen und Kunstsammler Walther Kastner bekannt, der in seinen Memoiren berichtete, dass er sie einmal besichtigen durfte.
Gemäß "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 26. April 1938 wurde die Sammlung am 20. Juli 1938 in Grünbaums Wohnung inventarisiert und durch den Kunsthistoriker Franz Kieslinger geschätzt. Laut seinem Gutachten bestand die mit 5.791,– Reichsmark bewertete Sammlung aus 68 Teilposten mit mehr als 400 einzelnen Kunstwerken alter Meister und zeitgenössischer Künstler. 81 Werke Egon Schieles, davon fünf Ölbilder, finden sich auf dieser Schätzliste sowie zwei große Handzeichnungen und andere, nicht näher spezifizierte Werke Oskar Kokoschkas, Grafiken von Gustave Doré, Auguste Rodin, Edgar Degas, Carl Spitzweg, Moritz von Schwind, Adolf Menzel und Jozef Israëls, Radierungen von Rembrandt, Kupferstiche von Albrecht Dürer etc. Die Sammlung scheint erneut in einem am 8. September 1938 an die Zentralstelle für Denkmalschutz gerichteten Ansuchen um Ausfuhrgenehmigung auf, das die Speditionsfirma Schenker & Co in Elisabeth Grünbaums Namen stellte. Dem Ansuchen wurde entsprochen, die Ausfuhrbewilligung war drei Monate gültig. Anzunehmen ist jedoch, dass die Sammlung nicht über die Grenze befördert wurde, da dem Dokument keine Zollbestätigung beiliegt. Da Elisabeth Grünbaum das Land ohne ihren Mann nicht verlassen wollte, ließ sie offenbar auch die Ausfuhrgenehmigung für die Bilder verfallen. Die Kunstsammlung wurde noch einmal in Fritz Grünbaums Vermögensverzeichnis vom 30. Juni 1939 erwähnt, als das restliche Vermögen schon massiv verringert worden war, da seine Frau daraus u. a. sämtliche diskriminierenden Abgaben geleistet hatte. Auch ihr eigenes Vermögen war erheblich geschrumpft. Am 31. Jänner 1939 waren ihr von ihrem "von der Devisenstelle Wien beauftragte(n) Verwalter" Ludwig Rochlitzer Kosten in Höhe von 6.500,– Reichsmark vorgeschrieben worden, die sich aus seinem sowie dem Honorar des Rechtsanwalts Alexander Bayer sowie Spesen zusammensetzten. Der Posten "Übersiedlungskosten beim Spediteur" könnte die Abholung der Kunstwerke bei Schenker & Co bedeutet haben. Dementsprechend könnte Elisabeth Grünbaum die Werke ausgelöst haben, was auch erklären würde, weshalb kein Verkauf durch die Vugesta nachweisbar ist. Nach dem Juni 1939 war der Posten der Kunstsammlung in den Vermögensverzeichnissen nicht mehr ausgewiesen.
Bis heute ist ungeklärt, was mit der Sammlung passiert ist und wie zumindest Teile davon bis nach 1945 geschlossen erhalten bleiben konnten. Elisabeth Grünbaum dürfte die Werke entweder heimlich verkauft und/oder jemandem (zur Verwahrung) übergeben haben. Denn nach Kriegsende, in den Jahren zwischen 1952 und 1956, wurden insgesamt 113 Werke aus Grünbaums Sammlung durch Lilly Grünbaums Schwester Mathilde Lukacs über die Berner Galerie Kornfeld verkauft. Die genauen Umstände, wann und wie die Kunstwerke in ihren Besitz gelangt waren, sind ungeklärt – Lukacs war im August 1938 zusammen mit ihrem Mann nach Belgien geflohen und blieb auch nach Kriegsende weiterhin in Brüssel wohnen. Als sie die Verkäufe tätigte, war sie nicht gerichtlich als Erbin der Kunstsammlung bzw. des Nachlasses nach Fritz Grünbaum eingesetzt. Laut Todfallsaufnahme von 1941 hatte mangels eines Nachlassvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden, weshalb der Nachlass Fritz und Elisabeth Grünbaums Mathilde Lukacs nicht eingeantwortet wurde.
Im November 2010 fasste das Gremium für die Leopold Museum Privatstiftung den Beschluss, dass hinsichtlich dreier Werke Egon Schieles, darunter Tote Stadt III, das 1998 unmittelbar nach der Schiele-Ausstellung im New Yorker MoMA beschlagnahmt worden war, kein Tatbestand nach § 1 Abs 1 KRG festgestellt werden konnte, da es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Sammlung zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 durch behördliche Maßnahmen ihrem Eigentümer entzogen worden wäre. Auch bei zwei Zeichnungen Egon Schieles, die Mathilde Lukacs in den 1950er-Jahren über Kornfeld verkauft hatte und sich heute in der Albertina befinden, konnte der Kunstrückgabebeirat 2015 keine Entziehung durch Dritte feststellen. Als Schwester von Elisabeth Grünbaum zählte Lukcas jedenfalls zu deren (und daher auch zu Fritz Grünbaums) gesetzlichen ErbInnen, und die Vorgänge seien im Hinblick auf den zeitlichen Geltungsbereich des Nichtigkeitsgesetzes 1946 nicht als Entziehung zu werten. 2022 bestätigte hingegen der Supreme Court of the State of New York seine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2018, die der Klage der Erben Grünbaum gegen den Kunsthändler Richard Nagy auf Herausgabe und Rückgabe zweier ebenfalls aus Fritz Grünbaums Sammlung stammender Schiele-Werke stattgegeben hatte.