Edith Podlesnigg war von Kriegsbeginn 1939 bis Sommer 1942 kriegsdienstverpflichtet und dem Luftschutzwarndienst, zuerst der Schutzpolizei und später der Luftwaffe, in Wien zugeteilt. Im Wintersemester 1942/43 inskribierte sie u. a. in den Fächern Alte Geschichte, Geschichte, Archäologie sowie Ur- und Kunstgeschichte an der Universität Wien, musste das Studium aber wegen der weiteren Dienstzuteilung zum Luftgaukommando bis Kriegende unterbrechen. 1947 promovierte sie mit der Dissertation Die Vertreter der zweiten Sophistik in ihrer Stellung zu Staat und Gemeinde. 1948 begann sie als wissenschaftliche Hilfskraft beim Bundesdenkmalamt (BDA) und war bis April 1949 mit der Erfassung, Identifizierung und Rückstellung von entzogenen Kunstgütern sowie der Betreuung von Depots in Wien und Niederösterreich beauftragt. Ihre primäre Aufgabe war es, während der NS-Zeit entzogenes österreichisches Eigentum zu dokumentieren, um damit eine Übergabe dieser Objekte aus dem Central Collecting Point München in die treuhändische Verwaltung der Republik Österreich zu erwirken. Am 20. Jänner 1952 übergaben die Alliierten 967 Kunstwerke an das BDA. Die Objekte wurden in Schloss Kleßheim bei Salzburg deponiert. Zur selben Zeit betraute das BDA Edith Podlesnigg mit der Verwaltung der zur Restitution vorgesehenen Bergungsgüter. 1961 begleitete sie die Überführung der 967 zuvor in Kleßheim sowie in der Salzburger Residenz gelagerten Kunstwerke des "Münchener Restbestands" in die dafür adaptierten Räume der Januariuskapelle in Wien 3, Ungargasse 69.
1965 leitete Podlesnigg die Räumung sämtlicher BDA-Depots (Wien 1, Löwelstraße 20; Wien 1, Neue Burg; Wien 3, Ungargasse 69, Januariuskapelle; Wien 3, Arsenal 15, Amtliche Werkstätten) und betreute die Verbringung der Kunstwerke in die Kartause Mauerbach. Dies erfolgte in Vorbereitung für die Abfassung des ersten Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetzes (KKBG), welches mit 1. September 1969 in Kraft trat. Aufgrund einer Anfrage von Simon Wiesenthal, zu diesem Zeitpunkt Leiter des Dokumentationszentrums des Bundes jüdischer Verfolgter des NS-Regimes, und im Einvernehmen mit der Finanzlandesdirektion (FLD) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, fasste Podlesnigg 1966 das gesamte "herrenlose" Kunstgut in Verwahrung des BDA listenmäßig. Diese 8.422 Positionen wurden am 2. September 1969 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Personen, die ihr vom NS-Regime entzogenes Eigentum wiedererkannten, konnten bei der FLD ihre Ansprüche auf Objekte der Liste geltend machen. Die Rückgabeentscheidung oblag dem Landesgericht für Zivilrechtsachen in Wien, das im Zuge der Verhandlungen die Restitutionsabteilung des BDA des Öfteren mit weiterführenden Erhebungen befasste. Podlesnigg betreute nach Inkrafttreten des 1. KKBG weiterhin das Mauerbach-Depot und unterstützte die Gerichtsverfahren. Von 1969 bis zum Ende der Anmeldefrist Ende 1972 bearbeitete sie mehr als 200 Anfragen aufgrund des 1. KKBG. Ab 1973 trat Podlesnigg als Vertreterin der Denkmalbehörde mehrmals in den Zeugenstand (so bei den Rückstellungsverhandlungen von Alice und Gideon Kantor, Rosette Gorog, Nikolaus und Christine Winter, Walter B. Maas). In Summe übergab das BDA nach dem 1. KKBG nur 269 Objekte an die Eigentumsberechtigten. Gegen Ende der 1970er-Jahre lagerten in Mauerbach noch etwas mehr als 8.000 Kunst- und Kulturgüter, die nach dem 1. KKGB ins Eigentum des Bundes übergegangen waren. Die wertvollsten Kunstwerke wurden auf die Bundesmuseen, die Nationalbibliothek und das Staatsarchiv aufgeteilt. Podlesnigg begleitete im Herbst 1980 die Übergabe dieses Teils der Objekte und 1981 die Übergabe des Restbestandes an die FLD und wurde 1984 mit der Verleihung des Berufstitels "Hofrat" in den dauernden Ruhestand versetzt.