Stefan Poglayen-Neuwall war ein österreichisch-italienischer Journalist und Kunsthistoriker. Er wurde, nachdem er durch den frühen Tod seiner Eltern im Alter von drei Jahren Vollwaise geworden war, von seiner Tante Henriette Freiin von Neuwall adoptiert. 1913 erlangte er mit seiner Dissertation Ein altchristlicher Hochzeitsschrein aus dem Silberschatz vom Esquilin seine Doktorwürde. Er publizierte in zahlreichen Kunstzeitschriften in Österreich, Deutschland und Italien und war für die Monatszeitschrift Weltkunst als Generalvertreter beschäftigt. 1938 nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich musste Poglayen-Neuwall, auch als italienischer Staatsbürger, wegen seiner jüdischen Großeltern die Beschlagnahme seiner österreichischen Vermögenswerte befürchten. Daher ließ er seine Wiener Wohnung auf und flüchtete im April 1939 nach Italien. Davor, im Dezember 1938, hatte er dem Historischen Museum der Stadt Wien (heute Wien Museum) noch sein Biedermeier-Schlafzimmer angeboten. Dabei drohte ihm Direktor Karl Wagner im Wissen um dessen jüdische Großeltern damit, dass es "nur von ihm abhinge, auf welche Weise er die Möbel in den Besitz des Museums brächte". Daher sah sich Poglayen-Neuwall gezwungen, weit unter Wert zu verkaufen. Auch dem Staatlichen Kunstgewerbemuseum in Wien, dem späteren Österreichischen Museum für angewandte Kunst (heute MAK) verkaufte er 1939 auf Grund seiner Zwangslage zwei Bilderrahmen, die in die Sammlung übernommen wurden. In der Emigration lebte er in Rom, wo er sich als Sprachlehrer und Übersetzer notdürftig seinen Unterhalt verdiente.
1948 kehrte Stefan Poglayen-Neuwall nach Wien zurück und wandte sich an den damaligen Kulturstadtrat Viktor Matejka, um eine Entschädigung für die in einer Zwangssituation unter Wert verkaufte Schlafzimmereinrichtung zu beantragen. Da jedoch der noch im Amt befindliche Direktor des Historischen Museums Karl Wagner bestritt, dass der Verkauf unter Zwang erfolgt war, kam keine einvernehmliche Lösung zu Stande. Erst die systematische Provenienzforschung im Wien Museum führte 2003 zum Beschluss der Wiener Restitutionskommission, die noch im Wien Museum vorhandenen Biedermeier-Möbel an den Rechtsnachfolger nach Stefan Poglayen-Neuwall zurückzugeben. 2012 empfahl der österreichische Kunstrückgabebeirat die beiden Bilderrahmen aus dem MAK zur Restitution.