Cäcilie Rosenthal heiratete den aus Zurawno, Galizien, stammenden Rechtsanwalt Josef Lilienthal 1911 in Lemberg, gemeinsam hatten sie drei Kinder: Sylvia Lilith, Ricarda Antonia Eleonora und Karl René. Nach ihrer Übersiedlung nach Wien bezog die Familie 1914 eine Wohnung in Wien 7, Lerchenfelderstraße 13, und übersiedelte 1934 in eine zweigeschoßige Wohnung in Wien 2, Obere Augartenstraße 42. Neben anderen Immobilien besaß das Ehepaar Lilienthal ab 1925 eine Villa in Baden, Andreas-Hofer-Zeile 23, die 1927 in Cäcilies alleiniges Eigentum überging. Sowohl die Badener Villa als auch die Wiener Wohnung waren mit zahlreichen Kunstgegenständen ausgestattet, die Josef Lilienthal 1938 gegenüber der Vermögensverkehrsstelle als "Bilder ohne musealen Wert, eine Kommode, Skulpturen, Stockuhren" beschrieb. Cäcilie Lilienthal führte zudem noch Schmuck- und andere Wertgegenstände an. Die Familie wurde unter dem nationalsozialistischen Regime aufgrund ihrer jüdischen Herkunft verfolgt bzw. vertrieben: Während Karl René 1939 nach London, Sylvia und Ricarda nach Palästina flüchten konnten, verstarb Josef Lilienthal nach schwerer Krankheit im März 1940 in der Wohnung in der Oberen Augartenstraße. Zwischen 1938 und 1940 hatten er und Cäcilie bereits einen Teil ihrer Immobilien verkauft, darunter auch die Villa in Baden, welche die Möbel- bzw. Altwarenhändler Gustav und Karl Baranyi gemeinsam mit ihrer Mutter Hedwig erworben hatten. Nach dem Tod ihres Mannes veräußerte Cäcilie Lilienthal, vermutlich zur Finanzierung ihrer geplanten Flucht, Objekte der verbliebenen Kunstsammlung, wobei in mehreren Fällen Ferdinand Spany als Zwischenhändler fungiert haben dürfte. Noch im Herbst 1941 endete ein von Cäcilie Lilienthal gegen Karl Baranyi angestrengter Prozess wegen von ihr aus der Badener Villa geforderter Gegenstände in einem außergerichtlichen Vergleich zu ihren Gunsten. Trotz konkreter Vorbereitungen gelang ihr die Flucht nicht mehr. Am 17. Juni 1942 wurde sie vermutlich zuerst ins Ghetto Theresienstadt und später ins KZ Auschwitz deportiert. Die in ihrem Eigentum verbliebenen Liegenschaften sowie ihr restliches Vermögen wurden für dem Deutschen Reich verfallen erklärt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte auf Antrag ihrer Kinder die Toterklärung von Cäcilie Lilienthal mit 8. Mai 1945. Zudem führten Karl René, Sylvia und Ricarda seit 1946 zahlreiche Verfahren, in denen sie Rückstellungsansprüche hinsichtlich des entzogenen Eigentums ihrer Eltern anmeldeten – so auch gegen Karl Baranyi und Ferdinand Spany. Bis Mitte der 1950er-Jahre wurden die Immobilien rückgestellt, 1949 zwei Gemälde an Karl René Lilienthal übergeben. Nach 1950 endete ein Verfahren gegen Spany in einem außergerichtlichen Vergleich zugunsten der Nachkommen von Josef und Cäcilie Lilienthal. Diese meldeten nach erstem und zweitem Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz (KKBG) Eigentumsansprüche auf mehr als 200 Positionen an. Bis 1997 wurde ihren Ansprüchen in 33 Fällen stattgegeben. Eines der nach dem KKBG I restituierten Gemälde wurde 1995 als Dauerleihgabe an die Gemäldegalerie der Akademie der bildenden Künste in Wien übergeben, die es 2006 erwarb.