Die in Österreich unmittelbar nach dem "Anschluss" an das nationalsozialistische Deutsche Reich einsetzenden "wilden Arisierungen" nahmen derartige Dimensionen an, dass sich das NS-Regime gezwungen sah, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Erste Versuche, diese spontanen Raubzüge zugunsten des NS-Fiskus zu kanalisieren und ungezügelte persönliche Bereicherungen einzudämmen, fanden sich in der Kundmachung der Durchführungsbestimmungen zur Bestellung kommissarischer Verwalter vom 29. März 1938 und im Gesetz über die Bestellung von kommissarischen Verwaltern und kommissarischen Überwachungspersonen vom 13. April 1938. Mit der gesetzlichen Regelung waren kommissarische VerwalterInnen und Überwachungspersonen, die ihre Stellung nach dem 10. März 1938 bezogen hatten, meldepflichtig und es oblag Reichsstatthalter Arthur Seyß-Inquart, sie zu bestellen bzw. jene, die bereits ohne gesetzliche Grundlage agiert hatten, nachträglich zu legitimieren. Da die beabsichtigte regulierende Wirkung nur bedingt eintrat, erklärte sich der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich Josef Bürckel mit seiner Anordnung vom 28. April 1938 zuständig für die Leitung des "Arisierungsprozesses" in Wien, um die entsprechenden "Maßnahmen auf absolut gesetzlicher Grundlage, aber um so gründlicher" einzuleiten. Mit einer weiteren Kundmachung durch Reichsstatthalter Seyß-Inquart vom 18. Mai 1938 erfolgte schließlich die offizielle Einrichtung der Vermögensverkehrsstelle (VVSt) mit Sitz in Wien 1, Strauchgasse 1. Ihre Leitung übertrug er dem Staatskommissar in der Privatwirtschaft Walter Rafelsberger, der wiederum dem Ministerium für Handel und Verkehr (ab 30. Mai 1938 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) unter Hans Fischböck direkt unterstellt war. Als österreichspezifische "staatliche Zentralinstanz der Enteignungspolitik" sollte die VVSt zur systematischen Erfassung und Entziehung des Vermögens von als Juden und Jüdinnen klassifizierten Personen dienen. Ihre Kernaufgaben umfassten dabei die Entgegennahme und Verwaltung der Vermögensanmeldungen, die "Überführung jüdischer Vermögenswerte in arische Hände" (insbesondere die Genehmigung von "Arisierungen"), eine mit der "Arisierung" verbundene Strukturbereinigung der österreichischen Wirtschaft durch Liquidation "jüdischer Betriebe", die Verwaltung der "Arisierungs- bzw. Liquidationserlöse" und die Erteilung der Genehmigungen nach dem Wirtschaftsschutzgesetz vom 14. April 1938 sowie die Einsetzung bzw. Überprüfung kommissarischer VerwalterInnen und TreuhänderInnen. Nicht zuletzt die personalpolitischen Entscheidungen in diesem Bereich sorgten für Konflikte zwischen Rafelsberger und Bürckel. Setzte sich Bürckel, der weiterhin seinen Einfluss über die VVSt bzw. den "Arisierungsprozess" geltend zu machen suchte, für eine, im Sinn der NS-Logik rationale, wirtschaftliche Planung ein, so verstand Rafelsberger die "Arisierungen" als Mittel zur Verteilung von "Wiedergutmachungen" an verdienstvolle Parteimitglieder und "Alte Kämpfer".
Mit der Anordnung des Reichsstatthalters über kommissarische Verwalter in der Privatwirtschaft vom 2. Juli 1938 sollte eine weitere Reduktion der Anzahl von kommissarischen VerwalterInnen vorgenommen werden – dieser zu Folge mussten alle, sofern sie Rafelsberger nicht neuerlich in ihrer Funktion bestätigt hatte, am 1. August 1938 ihre Tätigkeit einstellen. Die Anzahl der kommissarischen VerwalterInnen sank daraufhin kurzfristig auf 917 Personen, welche 1.624 Betriebe verwalteten. Bis Ende September 1938 sollte sich die Zahl jedoch wieder mehr als verdoppeln, jene der davon betroffenen Betriebe mehr als verdreifachen. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 erreichte die Zahl der kommissarischen VerwalterInnen mit 2.787 ihren Höchststand. Nur einen Monat später sank sie mit der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 jedoch wieder schlagartig. Auf Grundlage dieser neuen Verordnung wurden noch Ende Dezember bis auf wenige Ausnahmen die kommissarischen VerwalterInnen durch "Fortführungs-, Veräußerungs- bzw. Abwicklungstreuhänder (Abwickler)" ersetzt. Die VVSt hatte nunmehr die Befugnis, Aufforderungen an jüdische BetriebsinhaberInnen auszustellen, den Betrieb innerhalb einer bestimmten Frist abzuwickeln oder zu veräußern – die als jüdisch verzeichneten Betriebe konnten nunmehr die "Arisierung" bzw. Liquidation auch formell nicht mehr verhindern. Wurde dieser Aufforderung nicht nachgekommen, bestellte die VVSt TreuhänderInnen, die im Zuge ihrer betrieblichen Vollmacht lediglich der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes" verpflichtet und der VVSt direkt rechenschaftspflichtig waren. Über Auftrag der VVSt übernahmen externe Wirtschaftsprüfungsinstitute, wie das Laconia-Institut oder die Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandverwaltungsgesellschaft Donau, die Kontrolle der AbwicklerInnen und zum Teil die gesamte Abwicklung einzelner Betriebe und ganzer Branchen. Im November 1939 verwalteten 418 TreuhänderInnen 636 Betriebe und 594 AbwicklerInnen 8.562 Betriebe. Sollte damit auf der einen Seite der unkontrollierte Eigentumsentzug eingedämmt werden, so wurde auf der anderen Seite mittels entsprechender organisatorischer und legistischer Rahmensetzung bzw. durch die sukzessive Entrechtung von Jüdinnen und Juden der umfassende Zugriff des NS-Staates auf deren betriebliches wie privates Vermögen sichergestellt: Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 hatte alle im Sinne der Ersten Verordnung des Reichsbürgergesetzes als Jüdinnen und Juden geltenden Personen verpflichtet, ihr gesamtes Vermögen, sofern dieses den Wert von 5.000 Reichsmark überstieg, bis zum 30. Juni 1938 zu deklarieren. Alle aus der Verordnung erwachsenden Befugnisse, so auch die Entgegennahme und Verwaltung der entsprechend ausgefüllten Musterformulare, hatte Seyß-Inquart in weiterer Folge der VVSt übertragen. Nachdem mit Kundmachung vom 20. Mai 1938 das Reichsbürgergesetz auch in Österreich Rechtswirksamkeit erlangt hatte, definierte die diesbezügliche Dritte Verordnung vom 14. Juni 1938, welche Gewerbebetriebe als "jüdisch" galten und in besondere Verzeichnisse einzutragen waren. Eine bedeutende Rolle erlangte die VVSt zudem beim Eintreiben neuer Zwangsabgaben, wie der am 14. April 1938 in Österreich eingeführten Reichsfluchtsteuer von 25 % des Vermögens oder der seit 12. November 1938 gültigen Judenvermögensabgabe (kurz JUVA) von 20 % (ab Oktober 1939 erhöht auf 25 %) des Vermögens. Die enormen Erlöse aus "Arisierungs- und Liquidationsmaßnahmen", u. a. in Folge der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, waren auf Sperrkonten zu überweisen, über die die VVSt verfügte und die wiederum zur Begleichung offener Steuerforderungen und anderer Verbindlichkeiten, wie der Bezahlung der kommissarischen VerwalterInnen und TreuhänderInnen, herangezogen werden konnten. Die eigentlichen EigentümerInnen konnten nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, ihnen wurde lediglich monatlich ein kleiner "Freibetrag" zur Deckung der laufenden Kosten zugestanden. Darüber hinausgehende Behebungen bedurften der Genehmigung durch die VVSt bzw. die Kontrollbank und später durch die Devisenstelle Wien.
Die VVSt war in den knapp sieben Jahren ihrer Existenz raschen und tiefgreifenden Veränderungen unterworfen, was sich nicht zuletzt an der Zahl der direkt bei der VVSt angestellten Personen ablesen lässt: Umfasste sie im Frühjahr 1939 einen Personalstand von 460 MitarbeiterInnen, so war dieser Ende 1942 bereits auf unter 80 und im Mai 1944 auf unter 30 Beschäftigte gesunken. Einschneidende organisatorische Umstellungen wurden bedingt durch das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939, die Vierte Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Österreich vom 28. Oktober 1939 und schließlich die Anordnung vom 15. November 1939, in der der Reichstatthalter in Österreich die "Zuständigkeit im Entjudungsverfahren" an die staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien sowie an die Landeshauptmänner – ab 1940 Reichsstatthalter – der anderen Reichsgaue "nach Maßgabe ihrer örtlichen Zuständigkeit" übertrug. Damit sicherte sich Bürckel die übergeordneten Befugnisse des Entziehungsprozesses in Wien, die VVSt in der Strauchgasse 1 verlor aber ihre ehemals österreichweit zentrale Rolle im "Arisierungsprozess" und wurde als Abwicklungsstelle der Vermögensverkehrsstelle in die staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien, Abteilung III, Unterabteilung 4 eingegliedert. Zu diesem Zeitpunkt war ein Großteil der "Arisierungen" bzw. Liquidationen bereits abgeschlossen – in Wien verblieb etwa noch ein verschwindender Rest von 3 bis 5 % der "Arisierungen" zur Bearbeitung. Zudem war im Sommer 1939 ein Leitungswechsel von Rafelsberger zu Hans Wagner erfolgt, dem mit 1. Jänner 1940 Friedrich Peichl folgen sollte. Die Abwicklungsstelle der Vermögensverkehrsstelle existierte bis Ende 1943, deren Aufgaben nach ihrer Auflösung das deutlich verkleinerte Referat III-E des Reichsstatthalters in Wien übernahm, das unter der Leitung von Peichl bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand. Die VVSt verlor zwar mit der weitgehenden Erfüllung ihrer Aufgabe innerhalb kürzester Zeit, mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges sowie mit dem Wandel der NS-Politik von der systematischen Entrechtung und Vertreibung hin zur physischen Vernichtung von Juden und Jüdinnen zunehmend an Bedeutung. In der Zeit ihres Bestehens ermöglichte sie jedoch einen gigantischen auf Entrechtung und Vermögensentzug basierenden Umverteilungsprozess auf Kosten der als jüdisch definierten Bevölkerung Österreichs. Im Gegensatz zu anderen NS-Institutionen, wie der Vugesta oder der Gestapo, sind die umfangreichen Aktenbestände der VVSt noch weitgehend erhalten und umfassen mit Teilbeständen, wie dem der Vermögensanmeldung oder der "Arisierungsakten", zentrale Quellen der Provenienzforschung.