Der gelernte Drogist Eduard Nierscher war von 1927 bis 1935 in der Galerie Harding in Wien 1, Kärntnerstraße 16, beschäftigt. Dort lernte er auch seine spätere Frau Anna Schatz kennen, die bei der Mutter der Brüder Harding als Hausgehilfin arbeitete. 1935 machte sich Nierscher im Souterrain des Hauses Bäckenbrünnlgasse 5 in Wien-Währing als Kunsthändler selbständig. Nach dem "Anschluss" Österreichs 1938 zog Nierscher in die Wohnung des jüdischen Nähmaschinenhändlers Osias Rosenkranz in der Bäckenbrünnlgasse 5 und übernahm auch dessen Einrichtungsgegenstände, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Rosenkranz sollte 1941 nach Litzmannstadt deportiert und später ermordet werden. Nierscher handelte vor allem mit Bildern, die den ästhetischen Präferenzen der NS-Elite entsprachen, etwa von Karl Feiertag, Franz Waldegg, Gustav Prucha oder Leopold Rothaug. Er bemühte sich mit Nachdruck darum, die Galerie Harding in Wien 1, Kärntnerstraße 16, in seinen Besitz zu bringen, kam aber nicht zum Zug, da die Vermögensverkehrsstelle im Jänner 1939 die Übernahme durch Helene Silverio, eine "arische" Angestellte der Firma, genehmigte. Allerdings gelang es Nierscher, die Zweigniederlassung des Unternehmens im böhmischen Kurort Marienbad in seinen Besitz zu bringen, und zwar ohne Gegenleistung und unter Umgehung der im damaligen "Protektorat Böhmen und Mähren" für "Arisierungen" zuständigen Stellen. Nierscher setzte jedoch auch seinen – letztlich erfolglosen – Kampf um die Wiener Stammfiliale fort, indem er Silverio und den als Juden verfolgten Mitbegründer der Galerie, Arnold Harding, unter Druck setzte. Sein Wissen, dass die beiden schon vor 1938 verlobt gewesen waren, nutzte er, um Harding mit dem Konzentrationslager und Silverio mit der Anzeige bei der Gestapo zu drohen. Gemäß der Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe vom 22. April 1938 hatten Personen, die "den jüdischen Charakter eines Gewerbebetriebes" zu verschleiern halfen, mit hohen Geld- und Zuchthausstrafen zu rechnen, ebenso wurden Verbindungen wie jene zwischen Silverio und Harding als "Rassenschande" drastisch geahndet. 1941 rückte Nierscher zur Wehrmacht ein und kehrte erst im September 1945 aus der Kriegsgefangenschaft nach Wien zurück.
Nach Kriegsende beschlagnahmten die tschechoslowakischen Behörden die von Nierscher "arisierte" Filiale der Galerie Harding in Marienbad. 1948 leitete das Wiener Volksgericht ein Verfahren nach den §§ 8 und 10 des Verbotsgesetzes (Registrierungsbetrug und Illegalität) sowie § 7 des Kriegsverbrechergesetzes (Denunziation) gegen Nierscher ein. Der Vorwurf der Denunziation bezog sich auf eine von ihm erstattete Anzeige bei der Gestapo im August 1940, in der von einer getarnten Geschäftsübernahme und einem intimen Verhältnis von Silverio und Harding die Rede gewesen sein soll. Da dem Gericht nur eine Kopie, nicht aber das Original des Schreibens vorlag, wurde Nierscher "mangels eines strikten Beweises [...] im Zweifel" von dem Verdacht der Denunziation freigesprochen. Auch in Bezug auf die anderen Anklagepunkte befand das Volksgericht Nierscher für nicht schuldig, da es seine Behauptung, sich erst 1939 anlässlich einer Reise in die Schweiz um die Aufnahme in die NSDAP beworben zu haben, nicht widerlegen konnte.