Egon Jelinek, Sohn des Fotografen Paul Jelinek (1878–1940), war bereits 1921 in der österreichischen NSDAP ("Hitlerbewegung", Bezirk Brigittenau) aktiv. 1928 trat er dem Wiener Heimatschutz und 1929 dem steirischen Heimatschutz um Walter Pfrimer bei. Seit 1932 war er Mitglied der NSDAP und der SA, seit 1934 förderndes Mitglied der SS. Im April 1938 übergab Paul Jelinek, selbst NSDAP-Mitglied, sein Fotoatelier in Wien 20, Wallensteinstraße 20, seinem Sohn, der die Fotografen-Ausbildung an der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien absolviert hatte und seit 1936 im zunehmend von NSDAP-Mitgliedern infiltrierten Österreichischen Photographen Verein organisiert war. Bereits vor 1938 arbeitete Egon Jelinek als "Gewährsmann" im Nachrichtendienst der NSDAP. Im April 1938 erfolgte seine Ernennung zum kommissarischen Leiter der ostmärkischen Fotografeninnung, im selben Monat zum vorläufigen und im Mai 1938 zum kommissarischen Leiter der Wiener Fotografeninnung. Nach der Eingliederung der ostmärkischen Fotografeninnung in den Reichsinnungsverband wurde er im Oktober 1938 zunächst zum Bezirksinnungsmeister des Fotografenhandwerks für die Ostmark und danach zum Gaufachschaftsverwalter der Deutschen Arbeitsfront sowie zum kommissarischen Leiter und darauf zum Kreishauptstellenleiter der Dienststelle Film im Kreispropagandaamt der Kreisleitung II der NSDAP bestellt. Jelinek fungierte als Vorsitzender der "Arisierungskommission" der Wiener Photographeninnung, war kommissarischer Verwalter des Ateliers von Wilhelm Pollak in Wien 15, Kriemhildplatz, und Schätzmeister bei der "Arisierung" der Betriebe von Nachim Chefez und Arpad Gyarmati. Gemeinsam mit Gustav Nohynek beraubte er den Fotografen Wilhelm Pollak und dessen Vater Hugo Pollak und denunzierte beide bei der Gestapo, was den Tod von Hugo Pollak in der Gestapo-Haft nach sich zog. Nachdem er im März 1940 zur Nachrichtentruppe bei der Deutschen Wehrmacht eingerückt war, verfasste er antisemitische Artikel für die Allgemeine Photographische Zeitung über das Fotografenhandwerk in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten.
Nach kurzer Kriegsgefangenschaft übersiedelte Jelinek im Mai 1945 von Wien nach St. Johann in Tirol und eröffnete dort im Februar 1946 am Schwimmbadweg 520 eine Foto-Kunstgalerie. Sein durch Bombentreffer zerstörtes Atelier in Wien sowie die von ihm "arisierten" Geschäftslokale wurden 1945 unter öffentliche Verwaltung gestellt und liquidiert. Ein im Juni 1947 eingeleitetes Strafverfahren wegen des Verdachts auf Registrierungsbetrug und Hochverrat gemäß der §§ 8 und 10 des Verbotsgesetzes endete im Oktober 1948 mit seinem Freispruch, weil sein Gauakt nicht auffindbar war und er durch seine Mitgliedschaft bei den Heimwehren in der Urteilsbegründung als "Heimatschützer" bewertet wurde. 1949 folgte ein Prozess beim Wiener Volksgericht wegen bewusster Schädigung von Hugo und Wilhelm Pollak durch Denunziation (§ 7 Kriegsverbrechergesetz). Im März 1950 verurteilte ihn das Gericht zu acht Monaten Kerker und Vermögensverfall. Im März 1957 erfolgte die Tilgung seiner Strafe gemäß § 15 des NS-Amnestie-Gesetzes, nachdem er bereits 1955 begnadigt und von den Restriktionen für "sühnepflichtige Personen" ausgenommen worden war.
Aus dem Projekt Durch das NS-Regime aus Österreich vertriebene und ermordete Fotografinnen und Fotografen und der Verbleib ihrer fotografischen Sammlungen (Gefördert vom Nationalfonds der Republik Österreich. Durchgeführt von Dr. Walter Mentzel).