Max Mandl-Maldenau war Betreiber mehrerer Niederlassungen einer Weberei bzw. einer Ledergroßhandlung in Wien sowie in Königinhof an der Elbe (heute: Dvůr Králové nad Labem, Tschechien). Er und seine Frau Elsa besaßen eine kostbare Wohnungseinrichtung in Wien 8, Kochgasse 14, die aufgrund ihres künstlerischen Wertes mitsamt dem Wohnhaus bereits 1919 vom Bundesdenkmalamt im Zuge einer Wohnungsanforderung besichtigt und später unter Schutz gestellt wurde. Darunter befanden sich Gemälde Alter Meister, wie etwa von Jan van Eyck, Jacob van Ruisdael oder Jacopo da Ponte-Bassano. Auch für die Öffentlichkeit veranstaltete Kunstwanderungen fanden durch diese Bildergalerie statt. 1938 war Max Mandl-Maldenau aufgrund seiner jüdischen Herkunft mit seiner Familie zur Flucht vor dem NS-Regime und zur Veräußerung seiner Kunstsammlung gezwungen. Er verkaufte die Sammlung am 1. Juli 1938 an den Kunsthändler Friedrich Welz. Bereits am 29. Juni 1938 hatte die Galerie Welz in Salzburg 85 Kunstgegenstände zum kommissionsweisen Verkauf übernommen, darunter Gemälde von Ferdinand Georg Waldmüller, Peter Fendi, Thomas Ender und David Teniers. Auch das Männliche Bildnis Johann Peter Kraffts, das die Österreichische Galerie noch 1938 von Welz erwarb, befand sich auf der Liste von Gemälden, die für den geplanten Verkauf von Welz erstellt worden war. Elsa Mandl-Maldenau gelang die Flucht nach Frankreich, wo sie 1939 in Chantilly starb. Max Mandl-Maldenau hingegen floh über England nach Portugal und verstarb 1942 in Lissabon.
1953 stellte der Schwiegersohn des Ehepaares Mandl-Maldenau, Richard L. Winton-Wiener, eine Anfrage an das Bundesdenkmalamt Wien über den Verbleib der Kunstsammlung seines Schwiegervaters und verwies auf den verfolgungsbedingten Zwangsverkauf. Die Recherchen bei Stellen wie dem Dorotheum und der Galerie Welz, der von Friedrich Welz im April 1938 "arisierten" Galerie Würthle, blieben offenbar ergebnislos. Die beiden Kinder Martin Julius Mandl-Maldenau und Margaret(h)e Winton-Wiener meldeten 1962 ihre Ansprüche beim Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter an. 1966 erhielten sie Entschädigungszahlungen für die enteigneten Liegenschaftsanteile in Wien 3, 7 und 17 bzw. die verlorenen Vermögenswerte zuerkannt. In Folge der auf dem Kunstrückgabegesetz von 1998 basierenden Provenienzforschung empfahl der Kunstrückgabebeirat 2009 die Übereignung des Männerporträts von Krafft aus der Österreichischen Galerie an die RechtsnachfolgerInnen. Die Restitution erfolgte 2011.