Der als uneheliches Kind geborene Viktor Blahut war von Jugend an deutschnational eingestellt. Während des Ersten Weltkriegs leistete er als Unteroffizier Frontdienst in Serbien und Italien. Von 1921 bis 1927 gehörte er der Frontkämpfervereinigung Deutsch-Österreichs an, einem Wehrverband der politischen Rechten in der Ersten Republik. Er trat 1927 in Wien der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 54.293) und war u. a. Mitbegründer des Gaues Wien, erster Geschäftsführer der Landesleitung und als Gau-, Landes- und Reichsredner aktiv. Seit 1927 gehörte er zudem der SA an, für die er als Schulungsleiter und im Nachrichtendienst arbeitete, 1929 wurde er hauptamtlicher Geschäftsführer des Gaues Wien. Er pflegte engen Kontakt zum Kommandanten der Österreichischen Legion und Führer der SA in Österreich Hermann Reschny. Während der Zeit der Illegalität von 1933 bis 1938 fanden zahlreiche Hausdurchsuchungen bei Blahut statt und er wurde mehrfach zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.
Am 12.3.1938 wurde Blahut Hilfsreferent der Sozialen Fürsorge der SA-Gruppe Donau. Im Juni suchte er bei der Vermögensverkehrsstelle (VVSt) um Genehmigung zur "Arisierung" der Firma Brüder Soffer, einem Handel mit Möbeln und Antiquitäten in Wien 1, Singerstraße 4, an, obwohl er weder Fachkenntnisse noch finanzielle Mittel besaß. Unterstützt vom kommissarischen Verwalter Robert Möder erhielt er im August die Vorgenehmigung und brachte das Unternehmen – nach Interventionen u. a. beim Gauleiter von Wien Odilo Globocnik – um einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes an sich und erreichte eine wesentliche Herabsetzung der an den Staat abzuführenden "Arisierungsauflage". Im Vorfeld der "Arisierung" drohte er den jüdischen Eigentümern mit der Gestapo und KZ-Einweisung und gebärdete sich als rabiater Antisemit. 1942 wurde Blahut zum SA-Ehrensturmbannführer befördert.
1947 führten u. a. Anzeigen überlebender Mitglieder der Familie Soffer zu mehreren Volksgerichtsverfahren gegen Blahut und Möder. Das Volksgericht sprach Blahut mit Urteil vom 12.9.1947 schuldig – und zwar gemäß §§ 10, 11 des Verbotsgesetzes (VG), also wegen Hochverrats, weil er zwischen 1933 und 1938 der damals verbotenen NSDAP und der SA angehört hatte und 1938 als "Alter Kämpfer" anerkannt worden war, das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP sowie Dienstauszeichnungen in Bronze und Silber erhalten hatte, wegen missbräuchlicher Bereicherung (§ 6 des Kriegsverbrechergesetzes, KVG) im Zusammenhang mit der "Arisierung" der Firma Brüder Soffer sowie wegen versuchter Denunziation (§ 8 StG, § 7 KVG). Er wurde zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe mit Vermögensverfall verurteilt. Nach der Anfechtung durch Blahut hob der Oberste Gerichtshof das Urteil 1949 in Bezug auf § 7 KVG auf, das neue Urteil lautete auf drei Jahre schweren Kerker. Blahuts Antrag auf Anwendung der Vermögensverfallamnestie wies das Oberlandesgericht 1957 ab. Von einem Landesverweis – Blahuts Staatszugehörigkeit war bis zuletzt ungeklärt – wurde letztlich abgesehen. Ein Volksgerichtsverfahren, das gegen Blahuts Lebensgefährtin Anna Straubinger eingeleitet worden war, u. a. weil sie den Inhaber eines Trödler- und Möbelgeschäfts in Wien 17, Otttakringer Straße 28, Moritz Atlas denunziert hatte, war rasch eingestellt worden.